Nächster Schritt zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Harheim ist gemacht

Feuerwehrauto
Bild: Privat

Mit der M 194 vom 27.11.2020 wurde zugunsten der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG das Erbbaurecht für das Grundstück neben dem Netto (Flurstücke 264/1 – 264/7) bestellt. Das Erbbaurecht wird zum Bau und Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr übertragen und für 60 Jahre vergeben.

Das Amt für Bau und Immobilien wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Der Harheimer Ortsbeirat wird diese Vorlage in seiner nächsten Sitzung am 25.1.2021 vorgelegt bekommen. Die Versandpakete der Stadtverordnetenversammlung liegen den Ortsvorsteher:innen und Fraktionsvorsitzenden bereits seit Anfang Dezember vor.

Nun könnte theoretisch gebaut werden, aber in der Rücksprache mit dem Dezernenten Markus Frank wurde mir versichert, dass es innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren Frankfurt eine Festlegung der Reihenfolge gibt, welches Gerätehaus zuerst ersetzt wird. Der Neubau für die Harheimer Feuerwehr wurde für 2023 einvernehmlich geklärt. Zunächst werden die freiwilligen Feuerwehren im Westen von Frankfurts berücksichtigt, dann ist Harheim an der Reihe. Allerdings ist auch in der Überlegung, eine Zwischennutzung des Grundstücks für den Rettungsdienst vorzusehen, um die gesetzlich erforderlichen Einsatzzeiten im Frankfurter Norden abbilden zu können.

Somit müssen wir in Harheim dranbleiben, dass die Freiwillige Feuerwehr Harheim den Neubau bekommt, damit sie den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr weiterhin gerecht werden kann. Aus einsatztaktischer Sicht ist das Erbbaugrundstück für die Feuerwehr gut geeignet. (KL)