Die SPD-Fraktion im Römer fordert das Land Hessen dazu auf, die Corona-Soforthilfe auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zugänglich zu machen.
„Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen die Kulturschaffenden vor gewaltige Herausforderungen, die bis zur Existenzgefährdung reichen. Die Hessische Landesregierung sollte daher die Zugangsregeln für die Soforthilfen anpassen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern den Zugang zu den Mitteln ermöglichen oder ein eigenes Programm für diejenigen auflegen, die keine Bundesmittel beantragen können. Andere Bundesländer haben dies bereits getan. Die jetzigen Regelungen gehen an der Lebensrealität selbständiger Kulturschaffender vorbei, da Einkommensverluste durch ausgefallene Veranstaltungen und Projekte nicht als auszugleichender Fördergrund anerkannt werden“, so Dr. Renate Wolter-Brandecker, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
In erster Linie richtet sich die bisherige Soforthilfe von Bund und Land an Selbstständige, Freiberufliche und Kleinunternehmen. Sie berücksichtige dabei bestimmte Liquiditätsengpässe durch die Corona-Krise, etwa indem laufende Betriebskosten für Miete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kredite oder Versicherungen überbrückt würden. Ein Großteil der freien Kulturschaffenden in Frankfurt arbeite jedoch unter prekären Bedingungen, so Wolter-Brandecker: „Viele von ihnen arbeiten als Solo-Selbstständige auf Auftragsbasis oder mit befristeten Verträgen und ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben keine eigens angemieteten Büroräume, die sie als laufende Betriebskosten ansetzen könnten. Sie managen sich selbst aus ihren Privatwohnungen heraus. Sie benötigen die Einnahmen für den eigenen Lebensunterhalt und die laufenden Kosten. Da reicht es nicht, dass das Land die Künstlerinnen und Künstler einfach auf die Möglichkeit verweist, Arbeitslosengeld II zu beantragen.“
Wolter-Brandecker lobt ausdrücklich die Frankfurter Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig. Diese habe bereits auf die Notsituation der Kulturschaffenden reagiert und konnte kurzfristig einen Härte- und Nothilfefonds von zunächst 200.000 Euro durch Umschichtungen aus dem eigenen Etat einrichten, der nun durch Stiftungsmittel weiter aufgestockt wird. Dieser Fonds sei jedoch nur für Härtefälle gedacht, die durch das Raster der Bundes- und Landeshilfsmaßnahmen fallen. Zum jetzigen Zeitpunkt beträfe das allerdings fast alle freien Künstlerinnen und Künstler in Frankfurt. Dies könne die Kommune mit den vorhandenen Geldern unmöglich aus dem laufenden städtischen Etat bewältigen, so Wolter-Brandecker. Sie verwies auf andere Bundesländer, in denen es wesentlich schneller und unbürokratischer Hilfen des Landes für die freie Kulturszene gegeben habe. So stellte etwa das Land Nordrhein-Westfalen pauschal und mit wenig bürokratischem Aufwand jedem 2000 Euro zur Verfügung, der Mitglied in der Künstlersozialkasse oder bei einem einschlägigen Verband ist – Berlin sogar 5000 Euro.
„Wenn wir nur abwarten und nichts tun, wird es viele freie Kulturschaffende bald nicht mehr geben!“, warnt Wolter-Brandecker abschließend.