Anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung einer nach Paragraph 219a Strafgesetzbuch verurteilten Ärztin sagte der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel vor dem Landgericht Gießen: „Ärztinnen und Ärzte, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Nach aktueller Rechtslage werden sie bestraft, wenn sie neutral darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Das ist mit ihrer Aufklärungspflicht nicht vereinbar. Und es ist nicht hinnehmbar, dass betroffene Frauen sich ihre Informationen auf Internetseiten von Abtreibungsgegnern suchen müssen. Niemand will kommerzielle Werbung erlauben. Die neutrale Information über angebotene Schwangerschaftsabbrüche muss aber strafffrei sein. Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch kann so nicht bleiben. Deswegen verhandelt die SPD mit CDU/CSU über die Abschaffung.“
Thorsten Schäfer-Gümbel: Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht länger kriminalisiert werden
